Haus- und Verfahrensordnung
Haus- und Verfahrensordnung am WGG
Im Folgenden finden Sie neben der Zusammenfassung wichtiger allgemeiner Regelungen zudem einige schulspezifische Regelungen, die das Schulleben am Städt. Willi-Graf-Gymnasium vereinfachen sollen.
Siehe im Einzelnen die Bestimmungen von BayEUG, BaySchO und GSO.
Rechte:
- Beteiligung am Schulleben
- Information
- Meinungsfreiheit (jedoch keine politische Werbung)
- Rechtsschutz bzw. Beschwerderecht
Bei auftretenden Problemen bitten wir die Eltern bzw. Schüler*innen, zunächst das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft zu suchen. Auch Klassenleitungen, Fachschaftsleitungen und Verbindungslehrkräfte können kontaktiert werden, bevor selbstverständlich die Mitglieder der Schulleitung beratend zur Seite stehen.
Pflichten:
- Alle Schüler*innen sind verpflichtet, spätestens fünf Minuten vor Beginn der Hauptunterrichtszeit – d. h. in der Regel ab 07:55 Uhr – anwesend zu sein und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
- Alle Schüler*innen haben sich so zu verhalten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden können. Sie haben insbesondere die Pflicht, die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen.
- Die Schüler*innen haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule stören könnte.
Handys (und sonstige elektronische Geräte) müssen auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet bleiben.
Ausnahmen:
- Lehrkräfte erlauben das Einschalten für Unterrichtszwecke.
- Die Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen das Handy in den Pausen, während unterrichtsfreier Stunden und vor und nach dem Unterricht einschalten und verwenden – ein missbräuchliches Verwenden, wie zum Beispiel das Filmen und Fotografieren anderer, ist zu unterlassen.
Bei Verstößen werden die Geräte abgenommen und können nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden – im Wiederholungsfall drohen Ordnungsmaßnahmen bzw. Sozialarbeit.
07:30 Uhr Öffnung des Schulgebäudes
bis 07:45 Uhr Aufenthalt der Schüler*innen nur in der Eingangshalle
07:55 Uhr Öffnung der Klassenzimmer durch die Lehrkraft der 1. Unterrichtsstunde
Die Unterrichtszeiten können hier eingesehen werden.
Die qualifizierte Hausaufgabenbetreuung findet von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Die Schüler*innen werden ab 07:45 Uhr und während der Pausen beaufsichtigt.
- Die Klassenzimmer sind während der Pausen abgesperrt. Das Aufsperren erfolgt ausschließlich durch die im Klassenzimmer unterrichtende Lehrkraft.
- Schüler*innen der Klassen 9, 10, 11 und 12 dürfen während unterrichtsfreier Stunden und in den Pausen die Schulanlage verlassen. Um den aufsichtsführenden Lehrkräften die Kontrolle zu erleichtern, müssen grundsätzlich die Schülerausweise mitgeführt werden.
- Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 dürfen in Pausen und unterrichtsfreien Stunden das Schulgelände nicht verlassen, wenn nach der Pause der Unterricht oder andere Schulveranstaltungen fortgesetzt werden.
- Die Lehrkräfte der drei Campus-Schulen sind auf dem gesamten Campus-Schulgelände allen Schüler*innen gegenüber weisungsbefugt.
- Veranstaltungen der SMV sind vom Schulleiter zu genehmigen (Raum, Zeit, Thema).
- Nur Schüler*innen der Klassen 11 und 12 steht als Aufenthaltsraum in Freistunden/Pausen der Oberstufenraum im Untergeschoss zur Verfügung.
- Pausenbereiche sind ausschließlich der Außenbereich der Schulanlage und das Erdgeschoss (nicht Luitpoldpark, Luitpoldberg, Scheidplatz, Klassenzimmer/Fachräume im 1./2./3. Stock/UG).
Um eine adäquate Reinigung der Räume durch die Reinigungskräfte zu gewährleisten, wird darum gebeten, nach Unterrichtsende auf folgende Aspekte zu achten:
- Fenster schließen, Klassenzimmer aufräumen, Tafel reinigen, Stühle hochstellen, ggf. Zimmer mit Besen kehren.
- Bei Unterricht der Klasse in einem Fachraum müssen die Klassenzimmer abgesperrt werden. Der/Die Klassensprecher*in informiert die Lehrkraft zuverlässig, wenn die Klasse das Klassenzimmer verlässt.
- Die folgenden Räume dürfen von Schüler*innen ohne Aufsicht nicht betreten werden: die Fachlehrsäle, die Turnhallen, das Schwimmbad, die Sammlungsräume, die Vorbereitungsräume, der Säureraum, das Lehrerzimmer/die Arbeitszimmer der Lehrkräfte, die Turnlehrerzimmer, Heizungs- und Belüftungsräume, das Internetcafe. Auch ist den Schüler*innen der Zutritt zum Sekretariat untersagt, wenn dort niemand anwesend ist.
Im Falle einer Verspätung holt sich die / der Schüler*in im Sekretariat eine gelbe Karte und gibt diese bei der Lehrkraft ab. In der ersten Stunde ist dieses Verfahren obligatorisch, in den anderen Stunden liegt es im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft.
Allgemeines:
- Die im Folgenden beschriebenen Verfahren gelten nicht nur für den regulären Unterricht, sondern auch für Wahl- und Förderangebote sowie im Ganztagsangebot.
- Bei wiederholt auftretender Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises bzw. bei Zweifeln an der Erkrankung verlangt die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 BaySchO). Als ärztliches Zeugnis gilt sowohl ein Attest als auch eine ärztliche Bescheinigung.
Verhinderung der Teilnahme am Unterricht aufgrund von Krankheit
- Bei Verhinderung der Teilnahme am Unterricht (Krankheit) ist die Schule unverzüglich telefonisch bzw. über das Elternportal ab 07:00 Uhr zu verständigen. Eine Krankmeldung lediglich per Mail ist nicht ausreichend. Eine digitale Krankmeldung über das Elternportal erfordert keine zusätzliche unterschriebene schriftliche Mitteilung.
- Erscheint ein Kind in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 nicht zum Unterricht, fehlt die Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten und sind diese nicht erreichbar, benachrichtigen wir die Jugendbeamten der Polizei.
Absenzenregelungen in der Oberstufe (Q12 und Q13)
- Auch für unsere Oberstufenschüler*innen gilt: bei Verhinderung der Teilnahme am Unterricht (Krankheit) ist die Schule über das Elternportal zu verständigen. Eine Krankmeldung lediglich per Mail ist nicht ausreichend. Volljährige Schüler*innen können die Krankmeldung selbstverständlich selbst übernehmen.
- Die Schüler*innen führen zudem eigenverantwortlich einen Absenzennachweis. Fehlstunden müssen zunächst von den Erziehungsberechtigten und anschließend von den Lehrkräften der betroffenen Stunden abgezeichnet werden. Die Abstimmung und die Überprüfung erfolgen durch die Oberstufenkoordination.
Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht aufgrund von Krankheit
- Ausfüllen des Vordrucks „Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht“ (Fach vor dem Sekretariat);
- Aufsuchen eines Schulleitungsmitglieds für die Genehmigung (Ausnahme: Schüler*innen der Unterstufe gehen direkt ins Sekretariat!);
- Signieren und Eintragen durch das Sekretariat und die betreffende Fachlehrkraft;
- Eintragen der Entlassung im Absentenheft;
- Wiedervorlage des von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Vordrucks am Tag der Rückkehr bei der Klassenleitung und dem/der Absentenheftführer*in.
Attestpflicht
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so verlangt die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses (auch für stundenweises Fehlen ist in diesem Fall ein Attest vorzulegen). Wird das Zeugnis nicht innerhalb von zehn Tagen vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Bei voraussehbarer Abwesenheit (z.B. religiöse Feiertage, Führerscheinprüfung, unaufschiebbarer Arztbesuch) ist der „Antrag auf Beurlaubung“ im Sekretariat (mind. 3 Werktage Vorlauf!) abzugeben oder über das Eltern-Portal digital zu übermitteln. Die Genehmigung erteilt die Schulleitung. Anträge für mehrtägige Beurlaubungen oder für Aufenthalte im Ausland sind ausschließlich in Papierform mit Unterschrift und ausführlicher Begründung zu stellen.
An Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen und Schulveranstaltungen werden Beurlaubungen nicht erteilt. Ebenso sind Beurlaubungen zur Verlängerung von Ferien (günstige Flugzeiten usw.) nicht möglich.
Entfällt unvorhergesehen der Unterricht (z.B. starker Schneefall) der gesamten Schule, so werden die Eltern der Schüler*innen darüber nicht gesondert telefonisch informiert.
Für die Schüler*innen steht das Sekretariat nur vor oder nach dem Unterricht oder während der Pausen offen; d.h., die Schüler*innen dürfen den Unterricht (auch während Vertretungsstunden) nicht verlassen.
Aus Sicherheitsgründen ist den Schüler*innen u.a. untersagt
- Gegenstände (elektrische Geräte, Waffen, Feuerwerkskörper…) mitzubringen, die die Sicherheit und Gesundheit gefährden,
- im Schulhaus zu rennen,
- sich auf Fensterbretter und Fenstergitter sowie auf Treppengeländer zu setzen,
- Schneebälle zu werfen,
- Turngeräte außerhalb des Unterrichts und ohne Aufsicht oder ausdrückliche Genehmigung zu benutzen,
- auf dem Schulgelände Fahrrad oder Skateboard zu fahren,
- den Aufzug zu benutzen,
- Gashähne, Schalter, Apparate ohne Aufsicht und Anweisung einer Lehrkraft zu bedienen.
Die Informationen („Verhalten im Brandfall“, „Fluchtplan“ und „Alarmierung im Bedrohungsfall“) sind von der Klassenleitung/Fachbetreuung in jedem Klassenzimmer/Fachlehrsaal auszuhängen.
Bei Feueralarm (Dauerton) verlassen die Schüler*innen unter Aufsicht der Lehrkraft entsprechend den Fluchtplänen das Schulgebäude.
Das Rauchen ist auf dem Campus Scheidplatz untersagt. Auch das Mitführen von Cannabis in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen (inklusive Schulfahrten) ist untersagt.
Ist eine Klasse fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde ohne Lehrkraft, so melden dies maximal zwei Schüler*innen im Sekretariat.
Stundenplanänderungen für den folgenden und den laufenden Unterrichtstag werden im Erdgeschoss auf den Monitoren vor der Aula bekannt gegeben. Zudem kann der aktuelle Vertretungsplan über die DSBmobile-App abgerufen werden (GooglePlay bzw. den AppleStore).
Das Absentenheft wird täglich aus dem Klassenfach vor dem Sekretariat geholt und nach dem Pflichtunterricht dorthin zurückgelegt.
Zu Beginn der ersten Stunde müssen die fehlenden Schüler*innen unverzüglich eingetragen werden. Die Lehrkraft dieser Stunde überzeugt sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit des Eintrags; die Lehrkräfte der weiteren Stunden überprüfen erneut die Anwesenheit.
Die Absentenheftführer*innen nehmen bei der morgendlichen Meldung von Neuerkrankungen im Sekretariat das Absentenheft mit. Dort wird abgeglichen, ob die Abwesenheit durch die Erziehungsberechtigten gemeldet wurde. Gegebenenfalls erfolgt ein Rückruf durch das Sekretariat bei den Eltern, um sicherzustellen, dass die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler tatsächlich erkrankt ist. Dokumentiert wird dies durch einen Sekretariatsstempel.
Die Lehrkräfte werden gebeten, zu kontrollieren, ob der Sekretariatsstempel eingeholt wurde. Streichungen in der Absentenliste sind nur mit Gegenzeichnung durch die Lehrkraft zulässig. Für die Stunden, die nicht im Klassenverband unterrichtet werden, führen die Kursleitungen Aufzeichnungen über Absenzen.
Schulhaus, Mensa, Schulgelände, Einrichtungen und Lern-/Lehrmittel müssen pfleglich behandelt werden. Schmierereien sind untersagt. Die Abfälle sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Die Grundsätze des Recyclings (z.B. Flaschenrückgabe/Papiertrennung) und der getrennten Entsorgung sind streng zu beachten.
Nachhaltigkeit ist einer der Grundsätze der Schule. Von jeder Schülerin/jedem Schüler des WGG wird erwartet, die Umwelt und die Natur nach Möglichkeit zu schützen, dies an der Schule aktiv umzusetzen und sich dafür zu engagieren.
Die Toiletten sind dauerhaft geöffnet und werden pfleglich behandelt. Grundsätzlich soll ein Aufsuchen der Toiletten während der dafür vorgesehenen Pausen stattfinden.
Schäden am Gebäude und sonstigem Schuleigentum sowie Verlust von schuleigenen Gegenständen sind von Schüler*innen sofort der zuständigen Lehrkraft oder Aufsicht sowie im Sekretariat oder Direktorat zu melden.
Geldbeträge, Wertgegenstände, Ausweise und Fahrkarten dürfen nicht unbeaufsichtigt in den abgelegten Kleidungsstücken oder in abgestellten Schultaschen aufbewahrt werden; während des Sportunterrichts werden die Wertgegenstände im Zimmer der Sportlehrer*innen aufbewahrt.
Bei Verlust oder Beschädigung von Schülereigentum haftet bei einem Verschulden der Schule die Stadtkämmerei-Versicherungsverwaltung (Formblatt „Antrag auf Sachschadenersatz“ ist im Sekretariat erhältlich). Es besteht keine Haftung der Stadt München bzw. der Schule für Fahrräder, Schultaschen, Kleidungsstücke usw., die z.B. vor den Klassenzimmern oder im Pausenhof einfach abgestellt/abgelegt werden.
Die Schüler*innen haften für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Daher wird vorsorglich empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Fahrräder sind an den vorgesehenen Ständern (West- und Nordeingang) abzustellen.
Die Wege, Tore und Einfahrten müssen freigehalten werden.
Sorgsamer Umgang
Jede*r Nutzer*in muss mit der bereitgestellten Hardware sorgsam umgehen. Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Veränderungen an Hard- und Software sowie das Ausforschen des Netzwerks und Netzwerkeingriffe sind nicht erlaubt. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der / die Verursacher*in den Schaden zu ersetzen.
Passwörter
Jede*r Nutzer*in darf sich nur mit ihrem / seinem eigenen Benutzernamen im Netzwerk anmelden. Das Passwort muss geheim gehalten werden und sollte allgemeinen Sicherheitsstandards genügen (Kombination von großen und kleinen Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bei einer Länge von mindestens 8 Zeichen). Bei Verlassen des Arbeitsplatzes muss sich jede*r vom System abmelden. Für Handlungen, die unter dem eigenen Benutzernamen erfolgen, kann der / die Benutzer*in verantwortlich gemacht werden. Das Ausforschen fremder Passwörter und das Anmelden mit fremden Benutzernamen ist nicht erlaubt. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern.
Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke
Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Ausdrucke sowie Downloads für private Zwecke (Musikdateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Im Rahmen der Nutzung des Internets dürfen im Namen der Schule weder Vertragsverhältnisse eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden.
Verbotene Nutzungen
Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbaren Inhalte, z.B. pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen, ins Netz gestellt, versendet oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Andere Personen dürfen durch die von Schüler*innen erstellten Inhalte nicht beleidigt werden. Schüler*innen nutzen ausschließlich das Pädagogische Netz. Die Nutzung des städtischen Verwaltungsnetzes ist ihnen verboten.
Beachtung von Rechten Dritter, Verbreitung von Informationen
Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule oder im Namen der Schule bedarf ausdrücklich der Genehmigung durch die Schulleitung. Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schüler*innen, Lehrkräften und Dritten (z.B. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung der / des Betroffenen verwendet werden. Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d.h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen insbesondere in der Regel nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Urheberin / des Urhebers verwendet und im Internet veröffentlicht werden.
Verantwortlichkeit
Grundsätzlich ist jede* Schüler*in für die von ihr / ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Haftung genommen werden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können. Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (u.U. auch ältere Schüler*innen) anwesend ist. Die vorhandenen technischen Filtermöglichkeiten ersetzen diese Aufsicht nicht.
Datenschutz und Daten
Auf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrkräfte haben grundsätzlich die Möglichkelt und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schüler*innen erstellten Daten und Verzeichnisse sowie die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und eingreifen, auch mit technischen Hilfsmitteln. Die Schüler*innen haben keinen Anspruch auf eine Sicherung ihrer Daten. Die Landeshauptstadt München haftet nicht für Schäden, die beim Verlust von Daten entstehen können.
Verstoß gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Pädagogischen Netzes auch Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben.
Nutzung von internetbasierten Lernplattformen
Die Schule nutzt die Lernplattform Mebis, in der in virtuellen Kursräumen zum Beispiel Arbeitsmaterialien und Aufgaben für die Schüler*innen von der Lehrkraft bereitgestellt werden, die dann in der Schule und zu Hause selbständig bearbeitet werden können. Die Nutzung von Mebis ist mit einer Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten verbunden. Dies sind einerseits persönliche Daten (Name, Namensbestandteile, Vorname(n), Schule, Klasse, E-Mail-Adresse) und andererseits nutzungsbezogene Daten, die am Ende des Schuljahres gelöscht werden. Weitere Informationen hierzu können unter http://www.mebis.bayern.de nachgelesen werden.
Die diesbezüglichen Einverständniserklärungen können jeweils im September abgegeben bzw. geändert werden (siehe Eltern-Portal).
Sämtliche Bekanntmachungen bzw. Informationsschreiben der Schule finden sich im Info- bzw. im Eltern-Portal.