Schul­lauf­bahn­beratung

Kontaktmöglichkeiten

Für eine ausführliche Beratung durch unsere Beratungslehrerin vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin bei Frau Thalhammer unter

Nach Vereinbarung oder am Mittwoch von 10:30 – 11:15 Uhr in Raum 240.

Manuela Thalhammer, Beratungslehrkraft, Psychologie
Frau Thalhammer

Schullaufbahnberatung am WGG

Als Beratungslehrerin berate und unterstütze ich, wenn es um die Belange individueller Schullaufbahnentscheidungen und damit einhergehender schulrechtlicher Fragen geht.

Nach dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ fungiere ich als Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Schularten im bayerischen Schulsystem. Ich begleite die Grundschüler*innen auf dem Weg ans Gymnasium und unterstütze sie beim Ankommen gemeinsam mit der Unterstufenbetreuung; so gelingt es uns, diesen Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Durch unser gutes Netzwerk können wir im Falle einer Überforderung am Gymnasium jedoch auch Lösungsansätze erarbeiten, neue Wege im Schulsystem aufzeigen und helfen, eine weiterführende Schule zu finden, die besser zum Begabungsprofil passt. Zudem erhalten Sie bei mir Informationen über Möglichkeiten externer Prüfungen.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf frühzeitig an mich.

Für eine erste Orientierung können sich hier einen Überblick über die Möglichkeiten machen.

Als Koordinatorin der Individuellen Lernzeitverkürzung, einem Angebot für interessierte Schüler*innen ab der 9. Klasse, bin ich für deren Umsetzung an unserer Schule verantwortlich, d. h. ich berate und begleite Jugendliche, die sich für diesen Weg entscheiden. Nähere Informationen erhalten Schüler*innen und deren Eltern in der 8. Jahrgangsstufe im Rahmen eines Informationsabends gegen Ende des ersten Schulhalbjahres.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung diesen Fragebogen ausgefüllt mit.

Weitere Informationen zur ILV habe ich hier für Sie zusammengestellt:
Informationsabend_ILV_Homepage

Es gibt viele Faktoren, die Schüler*innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen den Schulalltag erschweren können. Es ist allerdings ohne Weiteres möglich, Beeinträchtigungen der Sinne oder der Motorik durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Inklusion entgegenzuwirken, sodass auch diese Kinder und Jugendlichen einen möglichst unbeeinträchtigten Schulalltag erleben können.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeite ich als Inklusionskoordinatorin als

  • Verbindungsstelle zwischen Familien, Mobilen Sonderpädagogischen Diensten und anderen Beratungsinstanzen.
  • Bindeglied zwischen Familie, medizinischer Betreuung und Schule.
  • Fachkraft in der Schule, die (auf Wunsch) die Klassenkamerad*innen und die Lehrkräfte sensibilisiert und weiterbildet.
  • Beraterin bei Schullaufbahnentscheidungen.
  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmaßnahmen außerhalb des pädagogischen Bereichs der Schule.

Unsere Begabtenförderung bietet motivierten und interessierten Schüler*innen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihr Potenzial auszuschöpfen. Neben speziell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen zugeschnittenen Unterrichtsangeboten in verschiedenen Fächern, bieten wir auch außerschulische Aktivitäten an. Hierzu gehören fachspezifische Wahlkurse, Arbeitsgruppen und Wettbewerbe, die dazu dienen, individuelle Fähigkeiten und Talente gezielt zu fördern. 

Seit diesem Schuljahr existiert zusätzlich die Willi+ Gruppe, die sich aus besonders interessierten Schüler*innen der Unterstufe zusammensetzt. Die Gruppe bearbeitet in Modulen und anhand Exkursionen Themen, die über den Unterrichtsstoff hinausgehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Zusätzlich zu diesen Angeboten bieten wir auch das sogenannte ‚Drehtürmodell‘ an. Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Förderung, bei der besonders begabte Schüler*innen in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit haben, ihren eigentlichen regulären Unterricht zu verlassen, um den Fachunterricht in einer höheren Klassenstufe zu besuchen. Auf diese Weise können Schüler*innen ihr Potential in ihrem jeweiligen Interessengebiet voll ausschöpfen und sich herausfordernden Aufgaben stellen.

Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Schulbesuch im Ausland während der 11. Jahrgangsstufe, für ErasmusPlus und Austauschprogramme der Fremdsprachen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachlehrkräfte.

 

Wie lange kann ich ins Ausland und wo kann ich hin?

In der Regel…

      • erfolgt der Auslandsaufenthalt in der 11. Jahrgangsstufe, da gesicherte Kenntnisse der Fremdsprache vorhanden sind und man auch die geistige Reife voraussetzen kann, dass die vielfältigen Eindrücke gewinnbringend verarbeitet werden können.
      • beträgt die Mindestaufenthaltsdauer in der Regel ein halbes Jahr, in Ausnahmefällen drei Monate.
      • wird im besuchten Gastland eine am Gymnasium unterrichtete Sprache gesprochen.

Der Besuch erfolgt an einer mit einem Gymnasium vergleichbaren, allgemeinbildenden Schule.

 

Wann muss ich mich um die Beantragung kümmern?

Es muss eine gewisse Zeitspanne eingeplant, damit Gutachten und Bestätigungen für Austauschorganisationen bearbeitet werden können, daher sind die Fristen für einen Beginn

      • zum Schuljahresanfang: März
      • zum Halbjahr: Oktober

Für den Fall, dass ein für die erste Hälfte des Schuljahres geplanter und durchgeführter Auslandsaufenthalt um das zweite Halbjahr verlängert werden soll, muss hierzu frühestmöglich ein entsprechender Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Dabei sind die Folgen für das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe zu berücksichtigen.

 

Was benötige ich für die Beantragung?

Ein Antrag auf Beurlaubung auf Grundlage des § 20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO ist formlos bei der Schulleitung zu stellen.

Es ist empfehlenswert vor Unterzeichnung eines Vertrages mit einer Vermittlerorganisation bei der Schulleitung nachzufragen, ob ein Auslandsaufenthalt von schulischer Seite genehmigt wird. Dies hängt einerseits von den Leistungen ab, andererseits auch von der Erwartung, dass die anschließende Jahrgangsstufe bzw. das erfolgreiche Durchlaufen der Q-Stufe erwartet werden kann.

Wichtig sind hierbei:

      • Anschrift/Kontaktadresse und ggf. URL der aufnehmenden Schule;
      • Aufnahmebestätigung der Gastschule und/oder der vermittelnden Organisation;
      • Datum des Aufenthaltsbeginns und Datum der geplanten Rückkehr;
      • Information, ob der Aufenthalt mit einem Gegenbesuch verbunden ist;
      • im Falle eines ganzjährigen Auslandsaufenthalts Angabe der Jahrgangsstufe, in welcher die Schullaufbahn am WGG fortgesetzt werden soll;
      • ist ein Antrag auf Vorrücken auf Probe zu stellen;
      • Informationsgespräch mit der Beratungslehrkraft (Bestätigung schriftlich festzuhalten).

 

Muss ich während meines Auslandsaufenthalts Kontakt mit dem WGG halten?

Während des Aufenthalts:

Es gilt die Empfehlung, Kontakt mit der zuständigen Oberstufenkoordination und eventuell auch mit der Klassleitung zu halten. Darüber hinaus empfiehlt es sich, über die Mitschüler*innen hin und wieder Informationen über den mittlerweile durchgenommenen Stoff einzuholen.

 

Was muss ich nach der Rückkehr beachten?

Der Schule ist eine Bestätigung über den Schulbesuch im Ausland und über die erzielten Leistungen vorzulegen.

Möglicherweise im Ausland erlangte Schulabschlüsse können nur von der Zeugnisanerkennungsstelle anerkannt werden.

Noten aus den besuchten Auslandsschulen werden i.d.R. nicht übertragen.

 

In der Regel gibt es folgende Standardfälle:

A. Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr

      • eine Rückkehr erfolgt bis spätestens zum Halbjahr, so dass die Schülerin / der Schüler nach der Rückkehr den regulären Vorrückungsbestimmungen unterliegt, also das Klassenziel der 11. Klasse erreichen muss, um in die Q12 vorrücken zu können.
      • Risiko: Der Stoff des 1. Halbjahres wurde weitgehend versäumt, die Noten müssen dann aber im Jahreszeugnis passen – auch auf der Basis einer geringeren Zahl an Leistungsnachweisen.

B. Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr

      • i.d.R. kann keine Vorrückungserlaubnis erteilt werden. In diesen Fällen kann das „Vorrücken auf Probe“, z.B. in die Q 12 beantragt werden. Folgen, z.B. bzgl. des Latinums, sind zu beachten.
      • Wer das Risiko scheut, die Probezeit in der Q12 nicht zu bestehen, kann das Auslandsjahr auch nach bestandener Jgst. 11 vornehmen und dann im Anschluss an den Auslandsaufenthalt in die 12. Jgst. Eintreten.
      • In diesem Fall ist dringend Kontakt mit dem zuständigen OSK aufzunehmen.

C. Auslandsaufenthalt während des gesamten Schuljahres

      • Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Aufenthalt im 2. Halbjahr.
      • Sonderfall: Für den Fall, dass man die durch den Aufenthalt entstehenden Lücken in Jahrgangsstufe 11 als zu groß bzw. zu riskant für den folgenden Besuch der Q 12 einstuft, ist es theoretisch möglich, nach der Rückkehr aus dem Ausland freiwillig in die Jahrgangstufe 10 zurückzutreten und dann die 11. Jgst. im Folgejahr vollständig zu absolvieren.
      • Nach erfolgreichem Beenden der Individuellen Lernzeitverkürzung kann die 11. Jahrgangsstufe übersprungen werden. Nach der Rückkehr aus dem Ausland kann man somit auf Probe in die Q12 vorrücken.

 

Ansprechpartner*innen an der Schule:

Auslandsaufenthalte allgemein / Genehmigung: Herr Blanz

Oberstufenkoordination: Frau Schmid-Stöckle / Herr Flexeder

Schullaufbahnberatung / Individuelle Lernzeitverkürzung: Frau Thalhammer

Latein (Latinum): Frau Oppermann

Erasmus plus: Frau Biedermann

Für Schüler*innen gibt es Stipendien von unterschiedlichen Stiftungen. Gerne berate und informiere ich über die Möglichkeiten und Angebote. Diese Programme richten sich nicht an hochbegabte Schüler*innen, sondern fördern engagierte und motivierte Kinder. Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten und Voraussetzungen solcher Stiftungen erfahren möchten, kontaktieren Sie mich bitte.

Wie geht es nach der Schule weiter? Diese wichtige Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Bei eurer ganz persönlichen Studien- und Berufswahl unterstütze ich euch mit dem Angebot der Studien- und Berufsorientierung.

Bereits in der 9. Klasse bietet das Berufspraktikum die Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Ab der 10. Klasse versorgen wir euch im mebis Kurs ‚Berufliche Orientierung am WGG‘ mit aktuellen Informationen.

Ab der 11. Klasse könnt ihr im Rahmen des P-Seminars eure Vorstellungen konkretisieren. Hier ergibt sich die Möglichkeit erste Kontakte zu Unternehmen zu knüpfen.

In der Oberstufe wird der Prozess der Beruflichen Orientierung mit dem Aufbaumodul zur Beruflichen Orientierung (ABO) mit fünf Projekttagen vertieft und abgerundet.

In enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bieten wir Workshops und Webinare, sowie individuelle Beratungssprechstunden an.

Bei Fragen rund um das Thema wendet euch gerne an den Koordinator für berufliche Orientierung  Herrn Kiunke.

Allgemeine Informationen zur Schullaufbahn­beratung