Schulpsycholog*innen
Aufgaben der Schulpsychologie
Ob Prüfungsangst, soziale Schwierigkeiten innerhalb der Klassengemeinschaft oder Schulstress: Bei vielen kleineren und größeren Herausforderungen im Schulalltag kann es hilfreich sein, mit jemand Außenstehendem zu sprechen.
Unsere Beratung ist freiwillig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Abgesehen von der Einzelfallberatung zählt es zu unseren Aufgaben, Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Sozialtrainings durchzuführen, bei den Themen Inklusion, Nachteilsausgleich und Notenschutz Lösungen zu finden, sowie Schüler*innen, Lehrkräfte und die Schulleitung bedarfsgerecht beratend zu unterstützen.
Informationen zu Nachteilsausgleich und / oder Notenschutz
Für Lese- und/oder Rechtschreibstörungen sowie Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beachten Sie bitte die untenstehenden Informationen. Achten Sie zudem auf die Einhaltung der Kriterien externer Gutachten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Nachteilsausgleiche für andere Beeinträchtigungen, chronische Erkrankungen oder Behinderungen richten Sie bitte schriftlich an die Schulleitung. Gerne beraten wir Schulpsycholog*innen Sie im Vorfeld dazu.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Konzentrationsvermögen um einen Kernbereich der Leistungsanforderungen handelt. Aufmerksamkeitsstörungen sind daher nicht über §§ 33, 34 BaySchO nachteilsausgleichs- und/oder notenschutzfähig.
Kontaktmöglichkeiten
Unsere Beratungszimmer befinden sich im 2. Stock in den Zimmern 242 und 240. Vor 242 befindet sich zusätzlich ein Briefkasten, in dem Kontaktdaten zur Terminvereinbarung hinterlassen werden können.
Für Eltern, Erziehungsberechtigte aber auch Schüler*innen sind wir hier über unsere gemeinsame Mailadresse erreichbar. Alternativ kann per Klick auf den Namen die jeweilige Person direkt angeschrieben werden.
Erziehungsberechtigte können uns selbstverständlich auch über das Elternportal erreichen.
Termine mit unseren Schulpsycholog*innen können Sie unter den jeweils angegebenen Nummern vereinbaren.
Frau Garstenauer ist im Schuljahr 2025/2026 nicht im Rahmen der Schulpsychologie tätig.
- +49 89 307 996 18
Nach Vereinbarung und Dienstag, 08:45 – 09:30 Uhr in Zimmer 242
- +49 89 307 996 18
Nach Vereinbarung und Mittwoch, 09:45 – 10:30 Uhr in Zimmer 242
- +49 89 307 996 28
Nach Vereinbarung in Zimmer 240
zusätzliche Informationen
Sollte bereits ein fachärztliches Gutachten vorliegen, ist es erforderlich, dass das eingereichte fachärztliche Gutachten die geltenden diagnostischen Kriterien erfüllt. Bitte weisen Sie den Facharzt darauf hin, dass folgende Voraussetzungen bei Einreichung des Gutachtens gegeben sein müssen.
Allgemein:
- Das Datum der durchgeführten Testungen ist eindeutig und richtig angegeben.
- Bei der Aufschlüsselung der multiaxialen Diagnostik müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Abklärung des frühkindlichen Spracherwerbs
- Abklärung familiärer Häufungen
- ggf. Abklärung der Konzentrationsfähigkeit
- Abklärung, ob eine durchgehende Beschulung in Deutschland stattfand
- Abklärung nicht-deutscher Muttersprache
Für Rechtschreib- und / oder Lesetests:
- Der eingesetzte Rechtschreibtest ist für das Alter bzw. die Klassenstufe des Kindes geeignet und zugelassen.
- Die Testwerte des Rechtschreibtests (z. B. Rohwert, Prozentrang, T-Werte) und die verwendeten Normen sind im Gutachten aufgeführt.
- Die erzielten Ergebnisse sind im Vergleich zu den Gleichaltrigen unterdurchschnittlich. Die Gymnasialnorm ist nicht zulässig, es müssen schulartübergreifende Normen verwendet werden.
Für Intelligenztests:
- Der verwendete Intelligenztest ist sprachfrei (z.B. CFT 20-R).
- Die für die Diagnosestellung erforderliche Diskrepanz zwischen Intelligenzniveau und Lese- bzw. Rechtschreibleistung ist nachgewiesen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Gutachten annehmen können, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen.
Hier finden Sie zu einigen ausgewählten Themen Übungsmaterial für zu Hause:
- Konzentrationsübungen
- Laufdiktat: Anleitung und Laufzettel (Rechtschreibung, Konzentration, Merkfähigkeit)
- Bitte lassen Sie uns vor Vereinbarung eines Gesprächstermins diesen Anmeldebogen zukommen. Dies erleichtert eine passgenaue Beratung.
- Schweigepflichtsentbindung (Erziehungsberechtigte) bzw. Schweigepflichtsentbindung (Schüler*innen) für einen möglichen Austausch zwischen den Schulpsycholog*innen und Therapeut*innen, Kliniken und weiteren Stellen
Abgesehen von den Beratungsmöglichkeiten in der Schule gibt es eine Vielzahl an außerschulischen Einrichtungen, die Informationen, eine vertrauliche Beratung, Krisenintervention oder Diagnostik und therapeutische Behandlung anbieten.
Hier sind einige Angebote aufgeführt, die vor allem bei Depression, Angst und weiteren psychischen Krankheiten weiterhelfen können.
Scheuen Sie sich nicht bzw. trau dich, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!

